Gewerbliche Immobilien, bzw. Immobilien im Betriebsvermögen sind im Jahresabschluss zu bilanzieren. Welcher Bilanzansatz zu wählen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Sachverständigenkanzlei Pfaff
Bilanzierung von Immobilien nach internationalen Rechnungslegungssystemen
Gewerbliche Immobilien, bzw. Immobilien im Betriebsvermögen sind im Jahresabschluss zu bilanzieren. Welcher Bilanzansatz zu wählen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Die einzelnen Standards enthalten oft nur Zuordnungskriterien mit geringer Trennschärfe. Dies führt insbesondere bei Immobilien zu Abgrenzungsproblemen, die regelmäßig mit gewissen bilanzpolitischen Spielräumen einhergehen. Die Abgrenzungsprobleme ergeben sich aus den vielfältigen Nutzungs- und Umnutzungsmöglichkeiten von Immobilien.
Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht zur Folgebewertung nach dem Anschaffungskosten- oder nach dem Neubewertungsmodell. Im Neubewertungsmodell kann beispielsweise nach IAS 16.32 der Marktwert von Sachanlageimmobilien anhand des Vergleichswertverfahrens bestimmt werden.
Ist die Durchführung dieses Verfahrens aufgrund der speziellen Art und/oder ihrer seltenen Veräußerung der zu bewertenden Immobilie nicht möglich, muss das bilanzierende Unternehmen den Marktwert unter Anwendung eines Ertragswertverfahrens oder der abgeschriebenen Wiederbeschaffungswertmethode schätzen.
In Absprache mit der Geschäftsführung und dem Steuerberater, bzw. Wirtschaftsprüfer ermitteln wir auftragsbezogen Nettoveräußerungswerte, Marktwerte, Zeitwerte (fair values), Bodenwerte, Nutzungswerte.
Wir stehen Ihnen gerne fachkundig in Sachen Immobilien zur Verfügung. Ein erstes Beratungsgespräch ist natürlich kostenlos und unverbindlich.
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Sachverständigenkanzlei Pfaff | Wilhelm Pfaff
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Von der IHK Reutlingen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken