Sachverständigenkanzlei Pfaff

Revision / Prüfung von Fremdgutachten

Fachliche Beurteilung fremder Gutachten

Die fachliche Beurteilung fremder Gutachten, bzw. die Überprüfung von Drittgutachten gehört ebenfalls zur Tätigkeit eines Sachverständigen, da ein Auftraggeber in der Regel weder persönlich noch institutionell die Kompetenz aufweist, ein vorliegendes Gutachten selbst zu prüfen.

Eine Überprüfung kann ggf. auch eine zeit- und kostensparende Alternative zur Einholung eines zweiten Gutachtens darstellen. Bei einer Revision werden in der Regel die zugrunde gelegten Wertermittlungsdaten und anzuwendende Wertermittlungsvorschriften auf ihre fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft und ob das Fremdgutachten hinreichend nachvollziehbar erstellt wurde.

Kontakt

Sachverständigenkanzlei Pfaff |  Wilhelm Pfaff
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