Sachverständigenkanzlei Pfaff

Bis heute gibt es weder eine eindeutige Definition des Begriffs des „Sachverständigen“ noch ein Berufsgesetz für Sachverständige. Wer sich als Sachverständiger betätigen will, braucht keine behördliche Zulassung und - ähnlich wie bei Maklern – keinen Nachweis seiner Fachkunde zu erbringen.

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Um so mehr sollten die Auftraggeber darauf achten, einen Fachmann auszuwählen, der sich durch besondere und überdurchschnittliche Sachkunde auszeichnet. Der zunehmende Bewertungs- und Beratungsbedarf stellt höhere Anforderungen an die fachlichen Qualitäten von Grundstücksbewertern.

Umfassende Kenntnisse der Basisdaten, der Immobilienteilmärkte, der multilateralen rechtlichen, steuerlichen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehören hier ebenso dazu wie die Anwendung internationaler Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Wilhelm Pfaff ist von der IHK Reutlingen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Wir stehen Ihnen gerne fachkundig in Sachen Immobilien zur Verfügung. Ein erstes Beratungsgespräch ist natürlich kostenlos und unverbindlich.

Kontakt

Sachverständigenkanzlei Pfaff |  Wilhelm Pfaff
Kaffeebühlstr. 15 | 72358 Dormettingen
kontakt@pfaff-gutachten.de

Tel: 07427 / 931 795‑0
Fax: 032 / 224 188 234