Um so mehr sollten die Auftraggeber darauf achten, einen Fachmann auszuwählen, der sich durch besondere und überdurchschnittliche Sachkunde auszeichnet. Der zunehmende Bewertungs- und Beratungsbedarf stellt höhere Anforderungen an die fachlichen Qualitäten von Grundstücksbewertern.
Umfassende Kenntnisse der Basisdaten, der Immobilienteilmärkte, der multilateralen rechtlichen, steuerlichen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gehören hier ebenso dazu wie die Anwendung internationaler Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.