Sachverständigenkanzlei Pfaff
Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung
Sie wollen im Vorgriff auf Ihr Testament Ihren Erben bzw. anderen Personen bereits heute eine Schenkung zukommen lassen. Hierzu benötigen Sie zur gerechten Aufteilung der Werte auch ein unabhängiges Wertgutachten über Ihren Immobilienbesitz.
Dies gilt auch für andere familiäre Anlässe: wenn sich beispielsweise die Miterben einer Erbengemeinschaft mit dem auszuzahlenden Erben nicht über den Wert einer Immobilie einigen können.
Für den Zugewinn muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.
Zunehmend gewinnt die vorprozessuale Tätigkeit des Sachverständigen an Bedeutung, wobei eine streitvermeidende, schadensverhütende und streitschlichtende Dienstleistung im Vordergrund steht. Hierzu gehört insbesondere das Schiedsgutachten, das von zwei Vertragspartnern in Auftrag gegeben wird und dessen Ergebnis bindende Wirkung hat.
Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien (z.B. Erben oder in Scheidung lebende Ehepartner) durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte. Ein erstes Beratungsgespräch ist natürlich kostenlos und unverbindlich.
Kontakt
Sachverständigenkanzlei Pfaff | Wilhelm Pfaff
Kaffeebühlstr. 15 | 72358 Dormettingen
kontakt@pfaff-gutachten.de
Tel: 07427 / 931 795‑0
Fax: 032 / 224 188 234
Von der IHK Reutlingen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken